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- Artikel-Nr.: MRD11303
Qualitätsflagge aus hauseigener Produktion für den professionellen und gewerblichen Einsatz.
Robust, wetterfest, mit hoher UV-Stabilität und waschbar bis 30 Grad.
Wählen Sie eine der Standardgrößen über das Auswahlfeld rechts oben.
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Fahnenstoff aus Vollpolyester ca. 115 g/m²
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Flagge an drei Seiten mit einer Doppelnaht gesäumt, an der linken Seite mit Fahnenband und Kunststoffkarabinern (zur Befestigung am Fahnenmast) versehen.
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1 Karabinerhaken je lfm (z.B. 4 Karabinerhaken auf 3 m Höhe).
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Auf Wunsch fertigen wir die Fahne auch mit Metallösen.
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Sondergrößen sind auf Anfrage kurzfristig lieferbar.
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Kaufen Sie auch eine Flagge mit Ihrem Wunschmotiv passend dazu.
Sie können ebenfalls höhere Auflagen oder andere Größen und Konfektionsarten über info@mrdesign.de bestellen oder anfragen.
Die Baden-Württemberg Fahne ist im Flaggenshop bei MR Design in diversen Größen und Ausführungen erhältlich. Bestellen Sie jetzt die Baden-Württembergfahne als Hissfahne im Quer- oder Hochformat oder als Bannerfahne. Für Gewerbe oder Behörden - hier finden Sie das passende Produkt.
Länderfahnen Baden-Württembergs drucken wir in bester Digitaldrucktechnologie. Gestochen scharfe Bildqualität, Farbbrillanz und Langlebigkeit zeichnen unsere Drucktechnologie aus. Das hochwertige Fahnenmaterial garantiert zudem Witterungsbeständigkeit und UV-Schutz, sodass die Landesfarben und Wappen Baden-Württembergs in bestem Licht erstrahlen.
Bundeslandfahne Badenwürttemberg bei MR Design drucken lassen
Bei MR Design erhalten Sie die Baden-Württembergflagge standardmäßig als Landesdienstflagge mit dem kleinen Landeswappen. Auf Nachfrage drucken wir selbstverständlich auch die Bundeslandfahne Baden-Württembergs mit dem großen Wappen. Die Landesflagge Baden-Württembergs ohne Wappen können Sie ebenfalls im Flaggenshop bestellen. Fragen Sie uns auch nach Sonderanfertigungen.
Die Geschichte der Baden-Württembergfahne
Die Baden-Württembergflagge ist relativ neu, da das Land erst 1952 gegründet wurde. Es ging aus den Landesteilen Württemberg-Hohenzollern, Württemberg-Baden und Baden hervor. Im großen Landeswappen sind die historischen Landesteile ebenfalls repräsentiert.
Landesfarben und Wappen des Bundeslands Baden-Württemberg
Die Landesfarben Baden-Württembergs sind in der Verfassung des Bundeslandes geregelt. Diese sind Schwarz-Gold. Die Farbe Schwarz repräsentiert dabei die Landesteile Württemberg und Hohenzollern. Gold repräsentiert den Landesteil Baden.
Die einfache Landesflagge von Baden-Württemberg zeigt oben den schwarzen Streifen und unten den goldenen. Die Landesdienstflagge Baden-Württembergs zeigt zusätzlich das Landeswappen auf dem schwarz-goldenen Hintergrund. Die Landesdienstflagge existiert in zwei Varianten: einmal mit dem sogenannten kleinen Landeswappen und einmal mit dem großen Landeswappen.
Das Wappen des Landes ist im Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 festgelegt. Es wurde von Grafiker Fritz Meinhard gestaltet. Das Wappen Baden-Württembergs existiert in zwei Ausführungen, dem kleinen und dem großen Wappen.
Fester Bestandteil des baden-württembergischen Wappens sind drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen auf goldenem Schild. Die sogenannten Stauferlöwen waren die Wappentiere des Herzogtums Schwaben bzw. dem Adelsgeschlecht der Staufer. Auf der Oberseite des Schildes befindet sich die Blattkrone oder die sogenannte Volkskrone, die nach dem Ende der Monarchie die Volkssouveränität darstellen soll.
Das Große Landeswappen der Baden-Württemberg Fahne enthält auf der Oberseite des Wappens die Plaketten der wichtigsten historischen Landesteile. Diese repräsentieren Franken, Hohenzollern, Baden, Württemberg, die Kurpfalz und Vorderösterreich.
Wird das Große Landeswappen allein dargestellt, sind auf dem Schild zusätzlich zwei Wappentiere als Schildträger dargestellt. Der Schild wird auf der rechten Seite von einem Greif und auf der linken Seite von einem Hirschen getragen. Diese Wappentiere repräsentieren die Landesteile Württemberg (Hirsch) und Baden (Greif). Auf der Landesdienstflagge prangt das Große Landeswappen ohne Schildträger.
Beflaggungstage des Landes Baden-Württemberg
Die Beflaggungsregeln des Landes Baden-Württemberg werden per Gesetz geregelt. Zu bestimmten Tagen ist die Beflaggung von Dienstgebäuden vorgeschrieben. Auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind angehalten an diesen Tagen die baden-württembergische Flagge zu hissen. Dazu zählen unter anderem der Tag der Deutschen Einheit und der Tag der Landtagswahl. Die Landesdienstflagge mit dem großen Wappen ist dabei nur bestimmten Landesbehörden und Institutionen vorbehalten.
Laut Staatsministerium muss die Baden-Württemberg Fahne an folgenden Tagen gehisst werden:
- “Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) wird halbmast beflaggt.”
Grundsätzlich ist die Verwendung der baden-württembergischen Landesdienstflagge nur durch die Vertretungen des Landes erlaubt. Privatpersonen dürfen die Landesdienstflagge nicht hissen. Für den Privatgebrauch können Sie die Landesflagge Baden-Württembergs in Schwarz-Gold bei MR Design bestellen.