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- Artikel-Nr.: MRD11327
Qualitätsfahne aus hauseigener Produktion für den professionellen und gewerblichen Einsatz.
Robust, wetterfest, mit hoher UV-Stabilität und waschbar bis 30 Grad.
Wählen Sie eine der Standardgrößen über das Auswahlfeld rechts oben.
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Fahnenstoff aus Vollpolyester ca. 115 g/m²
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Konfektion: Umlaufend gesäumt mit einer Doppelnaht. Oben und Unten befindet sich ein Hohlsaum aus weißem Gurtband mit einem Durchmesser von Ø 4,5 cm für die Aufnahme der Bannereinrichtung.
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Sondergrößen sind auf Anfrage kurzfristig lieferbar.
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Kaufen Sie auch eine Flagge mit Ihrem Wunschmotiv passend dazu.
Sie können ebenfalls höhere Auflagen oder andere Größen und Konfektionsarten über info@mrdesign.de bestellen oder anfragen.
Bestellen Sie hier die Hamburg Fahne in diversen Ausführungen und Größen. Im Flaggenshop erhalten sie die Länderflagge Hamburgs als Hissfahne im Querformat oder im Längsformat. Ebenso können Sie Hamburgflaggen auch als Bannerfahnen bestellen. Fahnenmasten und Zubehör zur Aufhängung und zur Befestigung finden Sie ebenfalls hier im Onlineshop. Die Hamburg Fahne erhalten Sie in diversen Ausführungen. Auch Sondergrößen und Sonderanfertigungen sind bei MR Design machbar.
Länderfahnen von MR Design zeichnen sich durch eine hohe UV- und Witterungsbeständigkeit sowie durch Farbbrillanz und gestochen scharfe Bildqualität aus. Das Fahnenmaterial ist äußerst robust und waschbar bis 30 Grad.
Länderfahne Hamburgs mit Wappen und Landesfarben
Die Landesflagge Hamburgs ist als klassische Hissfahne für Fahnenmasten mit oder ohne Ausleger und als Bannerfahne erhältlich. Die Verwendung der Hamburger Länderflagge ist nicht nur öffentlichen Institutionen vorbehalten. Auch Bürgern steht die Verwendung der Länderflagge frei. Wie alle Hanseflaggen ist auch die Flagge der Freien Hansestadt Hamburg in den Grundfarben Weiß und Rot gehalten. Weiß-Rot sind auch die offiziellen Landesfarben Hamburgs.
Geschichte der Hamburg Fahne
Die Hamburg Fahne ist in den Landesfarben Weiß-Rot gehalten und zeigt das kleine Staatswappen Hamburgs. Der Ursprung des Wappens geht bis ins 13. Jahrhundert zurück. Die Darstellung des Hamburger Staatswappens variierte über die Jahrhunderte. Die heutige Darstellung wurde in den Jahren 1834 und 1835 festgelegt.
Das Staatswappen Hamburgs zeigt eine weiße Burg mit drei Türmen auf einem roten Schild. Der mittlere der Türme trägt ein Kreuz und repräsentiert den mittelalterlichen Dom. Die äußeren Türme tragen die sogenannten Mariensterne. Eine Abwandlung des kleinen Staatswappens ist die vereinfachte Darstellung der Burg. Dieses Hamburg-Symbol kann frei verwendet werden.
Weitere Wappen der Stadt Hamburg sind das große und mittlere Staatswappen. Diese Wappen sind bestimmten Institutionen und Dienstgebäuden des öffentlichen Rechts vorbehalten. Die Landeswappen dieser Ausführungen zeigen zusätzlich zur Burg Fahnen und Federschmuck. Das große Staatswappen stellt außerdem zwei Löwen auf einem Podest dar, die den Schild halten.
Weitere Varianten der Hamburgfahne
Neben der Landesflagge Hamburgs existieren noch die Staatsflagge und die Admiralitätsflagge.
- Die Landesflagge Hamburgs mit der weißen Burg auf rotem Grund können Sie direkt hier im MR Design Flaggenshop bestellen.
- Die Staatsflagge Hamburgs wird auch als Senatsflagge bezeichnet. Diese ist zur Nutzung nur dem Hamburger Senat als Staatsoberhaupt vorbehalten. Es zeigt das Große Staatswappen und wurde im Jahr 1897 eingeführt.
- Der Ursprung der Admiralitätsflagge mit dem Admiralitätswappen reicht bis ins Jahr 1642 zurück. Die Admiralitätsflagge Hamburgs wird ausschließlich von Schiffen verwendet und weht an Gebäuden, die der Seeschifffahrt dienen.
Selbstverständlich können sie im MR Design Flaggenshop auch den Druck der Hamburger Staatsflagge und der Admiralitätsflagge Hamburgs in Auftrag geben.
Beflaggungsregeln für die Hamburger Flagge
Während in den meisten anderen Bundesländern die Regeln zur Beflaggung öffentlicher Gebäude teilweise in den jeweiligen Landesverfassungen geregelt ist, ist dies im Falle der Freien Hansestadt Hamburg nicht der Fall.
Stattdessen gibt es in Hamburg einen Beschluss des Senats vom 21. Juni 1982, der die Regeln zur Beflaggung festlegt. Diese Anordnung bestimmt die Beflaggungstage sowie die Reihenfolge der Beflaggung bei mehreren Flaggen. Wird vor öffentlichen Gebäuden beispielsweise die Europaflagge und die Bundesflagge gehisst, haben diese Vorrang und sind links von der Hamburgflagge zu hissen.
Weiterhin hat die Stadt Hamburg besondere Beflaggungstage, die es in anderen Bundesländern nicht gibt. So wird die Hamburgflagge auch am sogenannten Überseetag Flagge gezeigt.
Die Beflaggungstermine laut Senatskanzlei Hamburgs in der Übersicht:
- “Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) - halbmast,
- Feiertag der Arbeit (1. Mai),
- Überseetag (7. Mai),
- Europatag (9. Mai),
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai),
- Jahrestag des 17. Juni 1953,
- Jahrestag des 20. Juli 1944,
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober),
- Volkstrauertag (2.Sonntag vor dem 1. Advent) - halbmast,
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament,
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag,
- Tag der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft,
- Neujahrstag”