Dekoriert man den eigenen Garten oder Geschäftssitz mit Außenfahnen, stellt sich eines Tages die Frage: Wann werden Flaggen auf halbmast gesetzt und wer sollte sich der Trauerbeflaggung anschließen? Wir verraten, wie und wann man angemessen teilnimmt – offiziell, gewerblich oder privat.
Akribisch geregelt – Beflaggung öffentlicher Gebäude
Auf Bundesebene bezeichnet man normiert gestaltete und bemessene Fahnen, die in den Städten, Regionen und Ländern gehisst werden, als Flaggen. Während man im privaten Bereich oft von der Deutschlandfahne spricht, ist die offizielle Bezeichnung der Länderfahne somit Bundesflagge. Grundsätzlich ist es nicht gestattet, für private oder gewerbliche Zwecke sogenannte Dienstflaggen zu nutzen. Sie erkennt man am integrierten Wappen. Wenige Ausnahmen bestätigen die Regel.
Protokolle des Bundes regeln jedes Detail rund um die offizielle Beflaggung, zum Beispiel:
- Größenverhältnisse zwischen Gebäude, Mast und Tuch
- Anlässe für das Setzen von Hissflaggen
- Reihenfolge bei Ensembles mit internationalen, nationalen und regionalen Hoheitszeichen
Die Verordnungen definieren auch eindeutig, wann Flaggen auf halbmast gesetzt werden oder eine alternative Trauerbeflaggung erwünscht ist.
Offiziell ein Muss, privat eine Ehrensache
Grundsätzlich vertreten offizielle Stellen und Institutionen in Deutschland die Einstellung: Weniger ist mehr. Ständig werden nur ausgewählte Orte beflaggt, beispielsweise der Bundestag und Bundesrat. Andernorts sind Deutschlandflaggen oder die Flaggen der Bundesländer selten zu sehen. Dadurch bleibt die symbolische Geste des Fahnen-Hissens etwas Besonderes, das bei der Bevölkerung die Aufmerksamkeit weckt. Die Liste der wiederkehrenden Termine zur Beflaggung öffentlicher Gebäude ist kurz, wenn man die Praxis mit anderen Staaten vergleicht. Lediglich für zwei Daten steht dauerhaft fest, dass bundesweit die Flagge auf halbmast gesetzt wird:
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
- Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag
Die alternative Bezeichnung „Trauerbeflaggung“ verrät, dass man etwas Unerfreuliches würdigt. Beispiele für aktuelle Anlässe wären erschütternde Naturkatastrophen oder Todesfälle bedeutender Persönlichkeiten. An ausgewählten Standorten, sämtlichen Bundesgebäuden oder allen Plätzen mit offiziellem Charakter: Eigenständig oder gemeinsam mit anderen Entscheidungsträgern legt das Bundesinnenministerium fest, ob und in welchem Umfang bei außerordentlichen Vorkommnissen eine Trauerbeflaggung angemessen ist.
Damit man bei plötzlichen Ereignissen diese Beschlüsse schnell fassen kann, gibt es wegweisende Protokolle und Richtlinien – auch für Sonderfälle, zum Beispiel: Was passiert, wenn man ein bedeutendes Staatsoberhaupt mit wehenden Fahnen begrüßen möchte, wegen eines traurigen Vorfalls aber gleichzeitig die Flaggen auf halbmast hängen müssten? Oft wird dieser Widerspruch mit einem Trauerflor für Fahnen an ausgewählten Hoheitszeichen gelöst.
Informationsquellen für spontane Trauerbeflaggung
Wer privat oder gewerblich Fahnen hisst, muss sich nicht an offizielle Protokolle halten. Es fühlt sich aber merkwürdig an, wenn die eigenen Exemplare lustig mit dem Wind spielen, während die Beflaggung öffentlicher Gebäude auf halbmast hängt. Die beiden wiederkehrenden Termine sind schnell im Kalender notiert, um die denkwürdigen Anlässe zu würdigen. Aber wie bemerkt man es verlässlich, dass außer der Reihe die Fahnen auf halbmast hängen sollten?
Die Bundesregierung verbreitet ihre besonderen Beflaggungsanordnungen über Newsletter, für die man sich registrieren lassen kann. Ähnliche Informationsangebote pflegen viele Bundesländer und Städte, die genauso bemerkenswert sind. Denn es ist möglich, dass nur die lokalen Fahnen auf halbmast gesetzt werden – zum Beispiel, wenn man den Tod eines Ehrenbürgers der Gemeinde beklagt.
Wer mit seiner Fahne „wie ein Profi“ auf erfreuliche und traurige Ereignisse reagieren möchte, sollte im sogenannten „Protokoll Inland“ der Bundesregierung stöbern. Dieser Wegweiser für den angemessenen Umgang mit Staatssymbolen befasst sich auch mit der korrekten Beflaggung und ist als Webseite frei zugänglich.
Respektvoll Fahnen auf halbmast setzen – So geht’s!
Die Info-Mail verrät, dass heute Trauerbeflaggung angezeigt ist. Der Anlass macht selbstverständlich betroffen, hat aber einen willkommenen Nebeneffekt: Beim Hissen am Fahnenmast aus Aluminium oder Edelstahl spart man sich die Hälfte der Mühe. Wer so reagiert, offenbart sein laienhaftes Know-how rund um die Beflaggung.
Ordnungsgemäß werden die Tücher komplett bis zur Spitze aufgezogen. Erst danach setzt man die Fahnen auf halbmast. Grundsätzlich wird für eine Hissflagge im Querformat empfohlen, dass sich ihre Unterkante auf halber Masthöhe befindet. Für Hochfahnen ist etwas Gespür für den Gesamteindruck gefragt, weil es kein vergleichbares „Patentrezept“ gibt. Beim Einholen gilt erneut der Umweg als würdevoll: Zunächst geht es zur Mastspitze und dann abwärts zur Mastbasis.
Es ist nicht immer möglich, mit sichtbarem Respekt die Flaggen auf halbmast zu setzen. Die Auffassung vertritt die Bundesregierung beispielsweise für Bannerfahnen, die mittig mit ihrer Vorrichtung am Mast drapiert sind. Eher merkwürdig als ehrwürdig kann das partielle Absenken auch bei Hissfahnen im Hochformat aussehen.
Für diese Fälle und andere Sondersituationen gibt es den Trauerflor. Dabei handelt es sich um ein schwarzes Stoffband, das den Tränenfluss symbolisiert. Es darf geknotet werden und ungleichmäßig herabhängen, sollte aber ein Mindestmaß haben. Wortwörtlich ins Schwarze trifft man bei der alternativen Trauerbeflaggung, wenn die Bandlänge der doppelten Banner- oder Fahnenbreite entspricht, beispielsweise:
Banner/Fahnen-Größe | Trauerflor |
120 x 300 cm | 240 x 10 cm |
150 x 300 cm | 300 x 20 cm |
150 x 500 cm | 300 x 20 cm |
Tischfahnen werden übrigens als Dekoration angesehen, die man weder auf halbmast setzt noch mit einem Stoffband in Schwarz versieht. Falls der Tisch-Schmuck unangemessen fröhlich erscheint, würde man ihn direkt weglassen oder vorübergehend wegräumen.
Selten eine gute Idee: trauernde Werbefahnen
In den Nachrichten erfährt man von einer schrecklichen Katastrophe und der bundesweiten Trauerbeflaggung. Flink werden vor dem Geschäftssitz die Logo-Fahnen auf halbmast gesetzt. Auf halber Höhe landet kurz darauf auch die Fahne des Fußballvereins im Garten. Die erste Geste wäre vielleicht angebracht, wenn sich die Trauer auf das Unternehmen bezieht. Der zweite Akt könnte okay sein, wenn der Lieblingsverein ein bedeutendes Spiel verloren hat.
Falls man sich einer offiziellen Trauerbeflaggung anschließen möchte, wirken Vereins- und Werbefahnen meist deplatziert. Klüger ist die Strategie, für solche Situationen eine Deutschlandfahne anzuschaffen. So kann man die Werbemittel abnehmen und durch die abgesenkte Nationalflagge ersetzen, wenn es angebracht scheint. Übrigens eignen sich nicht alle Mastanlagen dafür, Fahnen auf halbmast zu setzen. Wenn die Funktion wichtig ist, sollte man bei der Anschaffung darauf achten und für besondere Umstände zusätzlich einen passenden Trauerflor parat haben.